Top-News
16.03.2010
Verpflichtende Dichtheitsprüfung für private Kanalhausanschlüsse
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Hauseigentümer sind verpflichtet die Dichtheit des Kanalhausanschlusses ( in Niederkassel bis zur Grenze des öffentlichen Grundes ) nachzuweisen.
Je nach Beschaffenheit des Kanalhausanschlusses ist es empfehlenswert rechtzeitig die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für diesen Nachweis zu schaffen.
Über die relevanten Zeitpunkte, die zugelassenen Verfahren und geeignete Sachverständige hält das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel weitere Informationen auf seiner Homepage bereit.
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24.07.2009
Einführung des getrennten Maßstabes für Abwassergebühren ist abgeschlossen
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Nach einem landesweit geltenden Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster sind einheitliche Gebührenmaßstäbe beim Abwasser nicht mehr zulässig. Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel hat die Umsetzung dieses Urteiles in einer sehr kurzen Zeit bewältigt.
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Nachrichten der Personenfähre









