Reduzierte Hausanschlusskosten
Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes wurde die Meinung der Finanzbehörden bezogen auf Hauswasseranschlüsse korrigiert.
Bisin das Jahr 2000 war die Verlegung eines Hauswasseranschlusses eine Nebenleistung zur Wasserlieferung und wurde mit 7% Umsatzsteuer fakturiert.
Das Bundesfinanzministerium hatte mit Schreiben vom 04. Juli 2000 die Höhe der Umsatzsteuer für die Verlegung von Hauswasseranschlüssen bundesweit auf den normalen Steuersatz festgesetzt. Dies bedeutete, dass die Verlegung eines Hauswasseranschlusses ab 2000 mit zunächst 16% und später 19% Umsatzsteuer zu versteuern war.
Der Bundesfinanzhof hat nun festgelegt, dass Hauswasseranschlüsse auch weiterhin mit 7% Umsatzsteuer zu versteuern sind.
Ein rechtlicher Anspruch auf Rückerstattung der Umsatzsteuerdifferenz existiert grundsätzlich nicht. Die Stadtwerke Niederkassel nutzen jedoch die Möglichkeit, auf Antrag der Kunden eine Umsatzsteuergutschrift zu erstellen. Kunden können sich mit einer Kopie der Rechnung und mit Angabe der Bankverbindung an die Stadtwerke Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, wenden. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, aus diesem Grunde bitten die Stadtwerke schon jetzt um Nachsicht und etwas Geduld.
Der Bundesfinanzhof hat nun festgelegt, dass Hauswasseranschlüsse auch weiterhin mit 7% Umsatzsteuer zu versteuern sind.
Ein rechtlicher Anspruch auf Rückerstattung der Umsatzsteuerdifferenz existiert grundsätzlich nicht. Die Stadtwerke Niederkassel nutzen jedoch die Möglichkeit, auf Antrag der Kunden eine Umsatzsteuergutschrift zu erstellen. Kunden können sich mit einer Kopie der Rechnung und mit Angabe der Bankverbindung an die Stadtwerke Niederkassel, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, wenden. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, aus diesem Grunde bitten die Stadtwerke schon jetzt um Nachsicht und etwas Geduld.








