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Stadtwerke Niederkassel
Rathausstraße 19
53859 Niederkassel

Tel.: 02208 / 9466 - 0
Fax: 02208 / 9466 - 29

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Aktuelles / Presse



Aktuelle Meldungen zur Personenfähre finden Sie >>hier

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13.12.2012
Bagatellgrenze wird nicht berechnet

Die Bagatellgrenze (bei Abwasser) wird von den Stadtwerken Niederkassel für Gartenwasserzähler nicht berechnet.

Das OVG Münster hat in einem Urteil im Dezember 2012 die Bagatellgrenze einer westfälischen Stadt bemängelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Solange keine Rechtsklarheit besteht, werden die Stadtwerke Niederkassel die Bagatellgrenze bei Abwasser nicht berechnen. 




18.11.2012
Annahme von Einzugsermächtigungen

Die Stadtwerke Niederkassel nehmen gerne Einzugsermächtigungen entgegen, so stellen Sie als unsere Kundin / unser Kunde sicher, dass Ihre Kosten für Wasser und Abwasser pünktlich und in der richtigen Höhe bezahlt werden.

Auf Grund einer europaweiten Änderung im Zahlungswesen (der Einführung von SEPA) sind wir nunmehr gehalten nur noch Einzugsermächtigungen entgegenzunehmen, die eine Originalunterschrift enthalten. 
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13.12.2012
Rat beschließt neue Wasserpreise für 2013

Der Rat der Stadt Niederkassel hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 neue Wasserpreise beschlossen. 
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07.03.2012
Besuch aus dem Süd Sudan bei den Stadtwerken und beim Abwasserwerk

Im Rahmen einer Informationsreise durch Deutschland besuchte eine Delegation aus dem Süd Sudan die Stadtwerke Niederkassel. 
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05.02.2012
Aktuelle Änderungen bei der Dichtheitsprüfung der Kanalhausanschlüsse nach §61a LWG

Grundsätzlich muss jeder Kanalhausanschluss dicht sein, damit eine Verunreinigung des Grundwassers durch Abwasser vermieden wird.
Die gesetzliche Grundlage findet sich hierzu im WHG (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes).

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte in § 61a LWG (Landeswassergesetz des Landes NRW) ausgeführt, wie das Gesetz des Bundes in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll.

Auf Grund von aktuellen Aktivitäten der Landesregierung zur Dichtheitsprüfung empfehlen wir, sich vor einer geplanten Dichtheitsprüfung des Kanalhausanschlusses beim Abwasserwerk zu informieren. 
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14.05.2010
Das Solardachkataster des Rhein-Sieg-Kreises ist online.

Mit dem Solardachkataster haben Eigentümer von Immobilien in Niederkassel die Möglichkeit zu prüfen, ob ihre Dächer zur Nutzung der Sonnenenergie grundsätzlich geeignet sind. 
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16.03.2010
Verpflichtende Dichtheitsprüfung für private Kanalhausanschlüsse

Hauseigentümer sind verpflichtet die Dichtheit des Kanalhausanschlusses ( in Niederkassel bis zur Grenze des öffentlichen Grundes ) nachzuweisen.

Je nach Beschaffenheit des Kanalhausanschlusses ist es empfehlenswert rechtzeitig die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für diesen Nachweis zu schaffen.

Über die relevanten Zeitpunkte, die zugelassenen Verfahren und geeignete Sachverständige hält das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel weitere Informationen auf seiner Homepage bereit. 
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Niederkasseler Hefte Nr. 8 berichtet auch über die letzten 75 Jahre der Wasserversorgung in der heutigen Stadt  Niederkassel.
Lupe Niederkasseler Hefte Nr. 8

04.12.2009
Niederkasseler Hefte Nr. 8 ist erschienen

In der Reihe Niederkasseler Hefte ist nun Heft Nr. 8 erschienen.
In diesem Heft können Sie auf spannenden 43 Seiten die Geschichte des Wasserwerkes seit seiner Gründung nachlesen. 
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24.07.2009
Einführung des getrennten Maßstabes für Abwassergebühren ist abgeschlossen

Nach einem landesweit geltenden Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster sind einheitliche Gebührenmaßstäbe beim Abwasser nicht mehr zulässig. Das Abwasserwerk der Stadt Niederkassel hat die Umsetzung dieses Urteiles in einer sehr kurzen Zeit bewältigt. 
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17.06.2009
Reduzierte Hausanschlusskosten

Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes wurde die Meinung der Finanzbehörden bezogen auf Hauswasseranschlüsse korrigiert.

Bis in das Jahr 2000 war die Verlegung eines Hauswasseranschlusses eine Nebenleistung zur Wasserlieferung und wurde mit 7% Umsatzsteuer fakturiert. 
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