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Härte

Wasser
Der Deutsche Bundestag hat am 01.Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, (WRMG)) beschlossen. Das Gesetz ist am 01. April 2007 in Kraft getreten.



Nach § 9 des Gesetzes sind die Stadtwerke Niederkassel in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:


Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (mmol/l)

Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (mmol/l)

Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (mmol/l)


Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist).

Nach der Neufassung des Gesetzes ist das von den Stadtwerken Niederkassel verteilte Trinkwasser dem Härtebereich "mittel" zuzuordnen
(2,1 mmol/l Calciumcarbonat).


Dies entspricht 11,8 °dH nach alter Einteilung.

Hierin sind enthalten:

Calcium: 66 mg/l entsprechend 1,65 mmol/l
Magnesium: 11 mg/l entsprechend 0,45 mmol/l

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