Konzessionsabgabe
In Deutschland gibt es Regelungen für Konzessionsabgaben für Strom, Gas und Wasser.
Unter Konzessionsverträgen versteht man Wegenutzuungsverträge.
In § 46 EnWG heißt es dazu:
"Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen."
Im Bereich des Trinkwassers gilt die "Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 04. März 1941 in Verbindung mit der Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE) von 1943.
Der in diesen Verordnungen zulässige Betrag wird von den Stadtwerken Niederkassel für die Wegenutzung der Wasserversorgung an die Stadt Niederkassel gezahlt werden.
Zur Zeit gilt für Trinkwasser, dass 12 vom Hundert der Entgelte bei Gemeinden mit 25.001 bis 100.000 Einwohnern an Konzessionsabgaben zulässig sind.
Unter Konzessionsverträgen versteht man Wegenutzuungsverträge.
In § 46 EnWG heißt es dazu:
"Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen."
Im Bereich des Trinkwassers gilt die "Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände" vom 04. März 1941 in Verbindung mit der Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung (A/KAE) von 1943.
Der in diesen Verordnungen zulässige Betrag wird von den Stadtwerken Niederkassel für die Wegenutzung der Wasserversorgung an die Stadt Niederkassel gezahlt werden.
Zur Zeit gilt für Trinkwasser, dass 12 vom Hundert der Entgelte bei Gemeinden mit 25.001 bis 100.000 Einwohnern an Konzessionsabgaben zulässig sind.








