
Gartenzähler
Frischwassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt wurden( s. Einschränkung ), werden bei der berechnung der Schmutzwassermenge abgesetzt.(Preise 2021: Trinkwasser 1,42 € /m³incl. MwSt.; Schmutzwasser 3,84€/m³)
Für die Messung des Trinkwasserverbrauches für die Gartenbewesserung muss ein geeichter Kaltwasserzähler verwendet werden, der den Stadtwerken Niederkassel umgehend nach Einbau gemeldet und ordnungsgemäß betrieben werden muss.
Einschränkung:
Für die Befüllung von Poolanlagen darf das Frischwasser nicht über den Gartenzähler geleitet werden, da es sich bei Poolwasser um Schmutzwasser handelt, welches über den Schmutzwasserkanal zu entsorgen ist!
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Nur der Eigentümer eines Hauses / eines Grundstückes kann einen Gartenzähler anmelden. Er ist für den sachgerechten Betrieb dieses Gartenzählers verantwortlich.
Zählerwechsel nach Ablauf der Eichfrist bzw. bei defektem Zähler
Hinweis für Eigentümergemeinschaften (z.B. nach WEG):
Selbstverständlich können auch Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft einen Gartenzähler beantragen.
Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:
Die Stadtwerke Niederkassel erstellen keine internen Abrechnungen für Eigentümergemeinschaften. Hierfür ist der Verwalter der Eigentümergesellschaft zuständig.
Anders formuliert: Es wird mit der Eigentümergemeinschaft abgerechnet und nicht mit den einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft.