digitaler Wasserzähler

Umstellung auf digitale Wasserzähler

FÜR DEN TYP QALCOSONIC W (Link zum Datenblatt)

Die Stadtwerke Niederkassel stellen ab dem Jahr 2026 stufenweise von mechanischen Wasserzählern auf digitale Ultraschallwasserzähler um. Diese Umstellung wird während des jährlichen Turnuswechsels durchgeführt, so dass bis zum Jahr 2032 alle Haushalte mit einem Funkwasserzähler ausgestattet sein werden.

Neue Technologie

Bei den Funkwasserzählern wird die Trinkwassermenge nicht mehr mit mechanisch drehenden Teilen (z.B. mittels eines Flügelrades) im Wasserstrom gemessen, sondern der Verbrauch wird über die Fließbewegung im Wasser mit sogenannten Ultraschallmessungen erfasst. In dem Wasserzähler befindet sich ein Messrohr mit Ultraschallsensoren, die bereits geringste Wasserverbräuche zählen und als Momentan Durchfluss anzeigen. Dadurch sind Wasserrohrbrüche in der Hausinstallation einfach zu erkennen und werden auf dem Wasserzähler angezeigt.

Erhöhte Lebensdauer, längere Eichgültigkeit

Mechanische Flügelradzähler müssen gemäß Eichgesetz alle sechs Jahre turnusmäßig ausgetauscht werden. Funkwasserzähler hingegen besitzen keine verschleißanfälligen Teile im Wasserstrom und haben daher eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit, die stichprobenartigen Kontrollen zu bestehen. Dadurch können sie länger im Netz verbleiben. Die Stadtwerke Niederkassel verfolgen das Ziel, die Zähler 12 Jahre im Netz zu belassen. Diese neue langlebigere Technik ist somit auch ein Beitrag zur Ressourcenschonung. Dies gilt in gleichem Maße für die Entsorgung.

Betriebssicherheit und Warnmeldungen

Über die sichtbaren Fehlercodes in der Anzeige hinaus registrieren und übertragen über das Drive-By-Verfahren und über LoRa-Funk die modernen Wasserzähler auch noch weitere Warnmeldungen und Betriebszustände. Hierzu zählen niedrige Wassertemperaturen (Frostgefahr), Fließrichtungswechsel sowie Minimal- und Maximaldurchflüsse. Überschreitet ein Parameter eine gewisse Dauer den Schwellenwert, wird eine Warnmeldung generiert und per Funk versendet. Nachfolgend haben wir die Schwellenwerte für die überwachten Parameter eines Wasserzählers mit der Größe Q3=4 (cbm/h) aufgeführt.

Parameter / Warnschwellen (Stand: 2.3.2021)

Leckageanzeige: Durchfluss > 40 l/h (0,040 cbm/h) über 24 h

Rohrbruchanzeige: Durchfluss > 800 l/h (0,800 cbm/h) über 1 h

Warnanzeige: bei Fließrichtungswechsel, Temperatur < = 3° Celsius (zeitunabhängig)

Funksystem

Die Funkzähler senden in regelmäßigen Abständen ein Funksignal, welches 4 Millisekunden (0,004 Sekunden) andauert. Dies bedeutet, dass der Zähler maximal 50 Sekunden am Tag mit sehr geringer Sendeleistung sendet. Die Leistung dieses Signals liegt mit 25 Milliwatt (0,025 Watt) deutlich unter der Leistung beispielsweise eines permanent sendenden schnurlosen Telefons (DECT-Standard) mit 250 mW und ist daher unbedenklich.

Der Wasserzähler sendet via Funk den Zählerstand, die Zählernummer und Infocodes mit (z.B. Leckage oder Rohrbruch). Die Wasserzählerzähler werden so konfiguriert, dass das Funksignal nur an Wochentagen von 7:00 – 18:00 Uhr gesendet wird. In Dieser Zeit können unsere Mitarbeiter die Zählerdaten im Vorbeifahren mit dem „Drive-by-Verfahren“ erfassen.  

Datenschutz

Datenschutzrechtliche Vorgaben werden beachtet und eingehalten. Die Funkauslesung erfolgt mit doppelter Verschlüsselung (Individual Encryption Keys mit AES128bit-Verschlüsselung) und kann ausschließlich durch die Stadtwerke Niederkassel vorgenommen werden. Bei dieser Methode wird ein individueller 32-stelliger Schlüssel erstellt. Es werden keine personenbezogenen Daten wie Anschrift, Eigentümer- oder Rechnungsdaten gefunkt. Erst mit Hilfe eines Programms werden Zählerstände und Verbraucherdaten zusammengeführt.

Der Einbau und Betrieb von Funkwasserzählern stellt keinen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung dar, da die Wasserversorgung eine zur Daseinsvorsorge gehörende Pflichtaufgabe darstellt. Die aus Gründen des öffentlichen Wohls betriebenen Wasserversorgungseinrichtungen erfüllen mit dem Betrieb von Wasserzählern ihre vertragliche bzw. satzungsrechtliche

Verpflichtung, die von den Kunden verbrauchten Wassermengen mittels einwandfrei funktionierender Messeinrichtungen festzustellen.