Grundwasserbrunnen
Die Grundwasserentnahme zur privaten Gartenbewässerung auf dem eigenen Grundstück (1. Wohnsitz) ist nach § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erlaubnisfrei. Jedoch muss die Bohrung der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises rechtzeitig angezeigt werden. In Wasserschutzgebieten ist gegebenenfalls, je nach Schutzzone und Wasserschutzgebietsverordnung, eine Genehmigung der Bohrung erforderlich.
Um hier das genaue Vorgehen abzustimmen, bitten wir Sie sich beim Amt für Umwelt-und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises zu melden. Tel.: 02241 - 13 - 3018
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises: HIER
Hinweise der Unteren Wasserbehörde:
- Die Anzeige ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Bohrung bei der Unteren Wasserbehörde (über die Stadtwerke Niederkassel) einzureichen.
